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Auslandsreise-Krankenversicherung

EU-Bürger sind zwar innerhalb der EU durch ihren Versicherungsschutz der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung geschützt, jedoch wird nur das von den Krankenkassen erstattet, was auch im jeweiligen Land den dort versicherten Bürgern gewährt wird – und das ist in der Regel weniger, als wir hier in Deutschland haben. Teilweise werden daher Medikamente, Zahnbehandlungen oder ein Transport per Hubschrauber von der Skipiste ins nächstgelegene Krankenhaus oftmals nicht erstattet. Liegen die Kosten in einem Rahmen von bis zu 1.000 Euro, kann die Krankenkasse wahlweise zwar auch nach den deutschen Sätzen abrechnen, doch höhere Kosten werden grundsätzlich zu den ausländischen Regelungen abgerechnet. Eine separate Auslandsreise-Krankenversicherung kann dabei die dadurch entstehenden Lücken abdecken. Eine Auslandsreise-Krankenversicherung bezahlt dabei durch Unfall oder Krankheit notwendig gewordene Arzt-, Krankenhaus- und Operationskosten, sowie Medikamente, Arznei-, Heil-und Verbandmittel, die ärztlich verordnet wurden. Darüber hinaus tritt eine Auslandsreise-Krankenversicherung auch ein wenn Transportkosten zu einer stationären Behandlung in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus oder zum nächst erreichbaren Notfallarzt unumgänglich sind. Darüber hinaus werden aber auch schmerzstillende Zahnbehandlungen und notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, sowie Reparaturen von Zahnersatz standardmäßig von einer Auslandsreise-Krankenversicherung übernommen. Ebenso wie die Kosten für einen notwendigen Rücktransport aus dem Urlaubsland, und auch eine Überführung eines Leichnams, falls der Versicherte am Urlaubsort verstorben ist, nötigenfalls auch die Bestattungskosten, falls eine Überführung nicht möglich ist. Auch schnelle Hilfe wird durch eine Auslandsreise-Krankenversicherung gewährleistet, wenn sich eine bereits bei Reiseantritt bestehende und bekannte Erkrankung während des Urlaubsaufenthaltes erheblich verschlechtert, was vor Reiseantritt jedoch nicht absehbar war. Die Versicherungsgesellschaften verfügen dabei in der Regel über eine Telefonhotline, wo man 24 Stunden an 7 Tagen die Woche Hilfe bekommt.

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